ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an Privatpersonen sowie nach Vereinbarung auch an gewerbliche Kunden. Alle Preise verstehen sich brutto inklusive der zum Zeitpunkt der Zahlung gesetzlichen Umsatzsteuer. Jeder Trainierende unterwirft sich den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nebenabreden oder Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

 

Buchung

Das Anfragen von Kursen und Trainingsstunden kann grundsätzlich persönlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Nach Ihrer verbindlichen Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung sowie eine Rechnung. Dies kann persönlich oder per E-Mail erfolgen. Mit Erhalt der Bestätigung ist der Vertrag zwischen Ihnen und uns verbindlich zustande gekommen. Die auf der Rechnung ersichtliche Gebühr ist sofort fällig. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, das Training bis zur Zahlung zu verweigern. Bei einer kurzfristigen Buchung bieten wir Ihnen die Zahlung vor Ort an.

 

Haftung

Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Training, Kursen und Turnieren auf eigene Gefahr. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gewerbliche Kunden, z.B. im Rahmen eines Betriebsausflugs, müssen über den Arbeitgeber unfallversichert sein.

 

Gruppeneinteilung

Bei Gruppenstunden und Kursen mit mehreren Teilnehmern obliegt die Einteilung dem Trainerteam. Es wird versucht, Spielstärke, Motivation, Wünsche und Ziele der Trainierenden bestmöglich zu berücksichtigen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Einteilung in bestimmte Gruppen bzw. mit bestimmten Personen.

 

Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

Die Aufsicht von minderjährigen Trainierenden kann nur während der Trainingszeiten durch unser Trainerteam gewährleistet werden. Vor und unmittelbar nach den Trainingszeiten obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.

 

Trainingsausschluss

Stören Trainierende den Ablauf massiv und folgen auch nach mehrfacher Ermahnung durch die Trainer nicht deren Anweisungen, können Trainierende bis zum Ende der an diesem Tag gebuchten Trainingszeit ausgeschlossen werden. In diesem Fall obliegt die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen bis zum Ende der eigentlichen Trainingszeit dem Trainerteam. Es sei denn, der/die Erziehungsberechtigte(n) entlässt das Trainerteam aus der Aufsichtspflicht. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingsgebühr besteht nicht.

 

Trainingsabsage

Wird das Training durch Verschulden der Tennisschule (z.B. Erkrankung des Trainers) abgesagt, wird den Trainierenden ein adäquater Ersatztermin angeboten. Kann kein geeigneter Termin gefunden werden, so wird die Gebühr für die ausgefallene Trainingszeit rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Wird gebuchte Trainingszeit durch den/die Trainierenden abgesagt, ist die Tennisschule nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten oder Gebühren zu erlassen bzw. zu erstatten. Gleiches gilt beim Trainingsausfall durch höhere Gewalt.

 

Benennung von Ersatzteilnehmern

Bei gebuchten Einzelstunden ist die Benennung von Ersatzteilnehmern grundsätzlich zu jeder Zeit möglich. Bei Gruppenstunden und Kursen können Ersatzteilnehmer benannt werden, wenn der zuständige Trainer der Maßnahme unter Berücksichtigung der spielerischen Stärke zustimmt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Vielmehr müssen sich Bucher und Ersatzteilnehmer untereinander finanziell einigen und dies untereinander abwickeln.

 

Sporttauglichkeit

Trainierende bzw. ggf. die gesetzlichen Vertreter versichern, dass keine Gründe bekannt sind, welche die Sporttauglichkeit beeinflussen. Dies umfasst insbesondere Verletzungen, Krankheiten sowie die Einnahme von Medikamenten. Treten während des Trainings Einschränkungen wie Schmerzen, Schwächegefühle, Übelkeit o.ä. auf, ist das Trainerteam umgehend zu informieren. Träger von für das Training notwendigen Sehhilfen sind verpflichtet, für den Tennissport geeignete, unzerbrechliche Sehhilfen zu tragen. Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen haben diese vorab darüber aufzuklären.

 

Mängelrügen

Die Beanstandung von mangelhaften Leistungen muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende der beanstandeten Trainingszeit bzw. nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich per Post oder E-Mail an olav@tennisschule-baumgart.de erfolgen. Ein genereller Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren aufgrund von Unzufriedenheit besteht nicht. Es wird jedoch versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Recht am eigenen Bild

Während der Trainings-/Kurszeiten und Turniere werden regelmäßig Foto- sowie Videoaufnahmen angefertigt. Diese können beispielsweise auf unserer Website, in sozialen Netzwerken sowie für weitere Vermarktungsmaßnahmen eingesetzt werden. Trainierende bzw. deren gesetzlichen Vertreter Räumen uns ein zeitlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Aufnahmen ein. Eine Nicht-Zustimmung dieser Vereinbarung ist im Rahmen der Anmeldung schriftlich mitzuteilen.

 

Online-Streitbeilegung

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Sonstiges

Mit Buchung erkennen Trainierende bzw. ggf. deren gesetzlichen Vertreter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Dies gilt unabhängig davon, ob die offizielle Rechnungsstellung bereits erfolgt ist.

 

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften elektronisch verarbeitet und

möglicherweise Informationen per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

 

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

Stand: 13.03.2017